Beim Bauen auf der sicheren Seite: Kostenlose Bauvertragsmuster aktualisiert

Wer ein Haus baut oder renoviert, der beauftragt ein Bauunternehmen oder einzelne Handwerker. Um hierbei auf der sicheren Seite zu sein, können Eigentümer die kostenlosen Bau- und Handwerkerverträge von Haus & Grund nutzen. Jetzt gibt es neue, aktualisierte Versionen der Verträge: Sie sind an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst, damit Bauherren weiterhin unbesorgt bauen können.

Wer ein Haus baut oder renoviert, der beauftragt ein Bauunternehmen oder einzelne Handwerker. Um hierbei auf der sicheren Seite zu sein, können Eigentümer die kostenlosen Bau- und Handwerkerverträge von Haus & Grund nutzen. Jetzt gibt es neue, aktualisierte Versionen der Verträge: Sie sind an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst, damit Bauherren weiterhin unbesorgt bauen können.

Düsseldorf. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihr gemeinsames Muster eines Bau- und Handwerkervertrags an jüngste Gesetzesänderungen angepasst. Neu aufgenommen wurde die seit Anfang Februar geltende Pflicht für Bau- und Handwerksunternehmen, bei Abschluss eines Vertrages den Verbraucher darüber zu informieren, ob er bereit oder nicht bereit ist, im Streitfall an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen.

Die aktualisierten Vertragsmuster können ab sofort kostenlos als PDF-Datei <link http: www.hausundgrund-rheinland.de themen kostenlose-bauvertraege _blank external-link-new-window internal link in current>heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärte dazu: „Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen zwei ausgewogene und rechtssichere Verträge zur Verfügung. Die Verträge sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen.“

Bei der Überarbeitung wurden die Vertragsmuster noch einmal anwenderfreundlicher gestaltet. Interessierten steht zum einen ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten zur Verfügung. Zum anderen gibt es weiterhin auch einen Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmers mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen der Verträge geben.

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