Baukindergeld beantragen: Wie das geht und was zu beachten ist

Das Baukindergeld ist bereits seit einiger Zeit beschlossene Sache – ab nächster Woche können Familien es nun auch tatsächlich beantragen. Damit können sie sich einen staatlichen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind für ihre Wohnimmobilie sichern. Wir erklären, wie das funktioniert, welche Fristen einzuhalten sind und wer überhaupt Anspruch auf die neue Förderung von Eigenheimen hat.

Das Baukindergeld ist bereits seit einiger Zeit beschlossene Sache – ab nächster Woche können Familien es nun auch tatsächlich beantragen. Damit können sie sich einen staatlichen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind für ihre Wohnimmobilie sichern. Wir erklären, wie das funktioniert, welche Fristen einzuhalten sind und wer überhaupt Anspruch auf die neue Förderung von Eigenheimen hat.

Berlin. Ab kommendem Dienstag – dem 18. September 2018 – können Bauherren oder Hauskäufer das neue Baukindergeld beantragen. Die Antragsstellung funktioniert ausschließlich online über die Website der KfW Bankengruppe. Das hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat jetzt mitgeteilt. Nach Angaben der KfW können Familien den Antrag erst nach dem Einzug ins Eigenheim stellen – sie haben dann drei Monate Zeit dafür. Als Einzugsdatum betrachtet die KfW das Datum der Meldebescheinigung.

Das Baukindergeld fördert den erstmaligen Neubau oder Kauf einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung. Wie der Name schon sagt, kommen in den Genuss der Förderung nur Familien oder Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Dabei gilt: Das Kind muss am Einzugsdatum unter 18 gewesen sein und darf spätestens drei Monate nach dem Einzug zur Welt kommen. Dabei darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht zu hoch sein: Maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind sind im Jahr erlaubt.

Baukindergeld kommt rückwirkend – aber mit Verfallsdatum

Das Baukindergeld kann grundsätzlich auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden – solange die Förderung insgesamt den Kaufpreis nicht übersteigt. Für jedes Kind fließen 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr – und das über zehn Jahre hinweg. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Der Staat unterstützt die Familien also insgesamt mit 12.000 Euro pro Kind bei ihrem Schritt ins Eigenheim. Gezahlt wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Bedeutet: Das Baukindergeld kann jeder beantragen, der ab dem 1. Januar 2018 die Baugenehmigung für sein neues Eigenheim erhalten hat.

Wer nicht selbst baut, sondern ein Bestandsgebäude kauft – oder einen Neubau vom Bauträger erwirbt – kann Baukindergeld beantragen, wenn der notarielle Kaufvertrag nach dem 1. Januar 2018 geschlossen wurde. Familien, die in diesem Jahr schon ins Eigenheim gezogen sind, können das Baukindergeld noch bis zum 31. Dezember beantragen. Wer den Schritt ins Eigenheim für die Zukunft erst plant und das Baukindergeld nutzen möchte, sollte wissen: Spätestens am 31. Dezember 2020 muss die Baugenehmigung vorliegen oder der Kaufvertrag unterschrieben sein.

Ab dem Jahr 2021 soll es nämlich kein Baukindergeld mehr geben – diese zeitliche Begrenzung hatte der Bund aus Kostengründen eingeführt. Der Gesetzgeber rechnet damit, dass die Kosten für das Baukindergeld bis zu zehn Milliarden Euro betragen werden. Das neue Förderinstrument soll jungen Familien den Bau oder Kauf eines Eigenheims erleichtern und damit auch einen Beitrag zur Altersvorsorge leisten.

Weitere Detailinformationen zum Baukindergeld finden Sie hier.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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