Baukindergeld: Wichtige Frist für Familien wird verlängert

Wir hatten kürzlich erst darauf hingewiesen: Wer das Baukindergeld bekommen will, muss sich sputen. Bis Jahresende muss die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag vorliegen. Das liegt natürlich nicht allein in der Hand der werdenden Eigentümer: Corona hat Verzögerungen mit sich gebracht, gerade auch in den Bauämtern. Der Bund reagiert jetzt darauf mit einer Fristverlängerung.

Wir hatten kürzlich erst darauf hingewiesen: Wer das Baukindergeld bekommen will, muss sich sputen. Bis Jahresende muss die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag vorliegen. Das liegt natürlich nicht allein in der Hand der werdenden Eigentümer: Corona hat Verzögerungen mit sich gebracht, gerade auch in den Bauämtern. Der Bund reagiert jetzt darauf mit einer Fristverlängerung.

Berlin. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Frist zur Gewährung von Baukindergeld zu verlängern. Bislang gilt: Wer Baukindergeld bekommen möchte, muss eigentlich bis zum 31. Dezember 2020 die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie in Händen halten (wir berichteten). Diese Frist wird jetzt bis zum 31. März 2021 verlängert, wie das Bundesbauministerium jetzt mitgeteilt hat.

Hintergrund ist die Corona-Pandemie. Sie hat einerseits dazu geführt, dass es in den Bauämtern zur Verzögerungen bei der Bearbeitung der Bauanträge gekommen ist. Andererseits haben sich aber auch bei Käufern von Bestandsimmobilien durch die Pandemie teilweise die Verhandlungen in die Länge gezogen und Vertragsunterzeichnungen verzögert. Die Bundesregierung möchte verhindern, dass hierdurch Familien ihren Anspruch auf Baukindergeld verlieren.

Wer bis zum 31. März 2021 für seine Familie den Kaufvertrag für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung abgeschlossen oder die Baugenehmigung für seinen Neubau erhalten hat, kann das Baukindergeld bis zum Jahresende 2023 beantragen. An dieser Frist ändert sich also nichts. Der Antrag muss nach Einzug in die Immobilie gestellt werden, und zwar binnen sechs Monaten.

Das Baukindergeld kommt bei den Richtigen an

Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren – also insgesamt 12.000 Euro pro Kind. Bis Ende August 2020 haben laut den aktuellsten Zahlen des zuständigen Ministeriums rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Etwa 5,5 Milliarden Euro Fördergeld sind damit bislang vergeben – insgesamt umfasst der Fördertopf 9,9 Milliarden.

Die aktuelle Zwischenbilanz des Bundesbauministeriums zeigt erneut, dass die Förderung durch das Baukindergeld genau denen zugutekommt, für die es auch gedacht ist: Mehr als 60 Prozent der Baukindergeld-Familien haben ein zu versteuerndes Jahres-Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro. Zwei Drittel der Antragsteller haben Kinder, die noch keine sechs Jahre alt sind. In 86 Prozent der Familien gibt es ein bis zwei Kinder.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv