Einbruchschutz: Vorsicht mit vermeintlich genialen Verstecken

Wer in Urlaub fährt, vertraut das Eigenheim oft einem Nachbarn oder Freund an, welcher dann die Blumen gießt oder den Briefkasten leert. Das ist nicht nur gut für die Zimmerpflanzen, sondern gerade in der dunklen Jahreszeit auch für den Einbruchschutz. Trotzdem sollte man große Geldbeträge nicht daheim lagern – ein skurriler Fall aus Soest zeigt jetzt nämlich, wie fatal ein todsicheres Versteck sein kann.

Wer in Urlaub fährt, vertraut das Eigenheim oft einem Nachbarn oder Freund an, welcher dann die Blumen gießt oder den Briefkasten leert. Das ist nicht nur gut für die Zimmerpflanzen, sondern gerade in der dunklen Jahreszeit auch für den Einbruchschutz. Trotzdem sollte man große Geldbeträge nicht daheim lagern – ein skurriler Fall aus Soest zeigt jetzt nämlich, wie fatal ein todsicheres Versteck sein kann.

Arnsberg. Wer seine Immobilie während des Urlaubs einem Bekannten zur Aufsicht anvertraut, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Bekannte die Heizung anstellt und damit unwissentlich das im Kessel versteckte Bargeldvermögen des Urlaubers verheizt. Mit einem solchen Versteck für eine große Summe Bargeld muss niemand rechnen. Das hat zumindest das Amtsgericht Arnsberg entschieden (Urteil vom 13.09.2019, Az.: I-2 O 347/18).

Was im konkreten Fall passiert war, fällt damit in die Kategorie „dumm gelaufen“: Ein Mann aus Soest (NRW) fuhr zum Jahreswechsel für zwei Wochen in Urlaub und bat einen Freund, er möge während der Abwesenheit auf die Werkstatt des Urlaubers aufpassen. Bei seinen Kontrollbesuchen fiel dem „Haushüter“ auf, dass es ziemlich kühl in den Räumen war. Um Schäden – etwa Schimmelbildung – zu vermeiden, stellte er die Heizung an.

Sicher vor Einbrechern versteckt: Vermögen verbrannt

Genau solche Dienste sind eigentlich das Wertvolle daran, wenn man einen Bekannten mit der Haushütung beauftragt. In diesem Fall war es jedoch das Gegenteil: Der Eigentümer hatte seine Ersparnisse in Höhe von rund 540.000 Euro in bar an einer Stelle versteckt, wo niemand danach suchen würde: Im Heizkessel. Der Freund wusste das nicht und verheizte somit unabsichtlich das Vermögen, als er den Heizkessel anstellte.

Der Eigentümer des Geldes hatte die Heizanlage zuvor auseinandergenommen und gab später an, sein Freund hätte sie dann wieder funktionstüchtig gemacht. Die beiden sind seither keine Freunde mehr, der Eigentümer verklagte den „Haushüter“ auf Schadenersatz. Ganze 520.000 Euro forderte er ein – rund 20.000 Euro waren so unvollständig verbrannt, dass die Bundesbank das Geld rekonstruieren und erstatten konnte.

Große Geldbeträge: Kein Versteck ist sicher genug

Das Amtsgericht Arnsberg stellte fest, dass der ehemalige Freund tatsächlich die Heizung in Gang gesetzt hatte. Auch den Betrag von 540.000 Euro unterstellte das Gericht als den Tatsachen entsprechend. Der Beklagte hätte aber unmöglich ahnen können, dass sein damaliger Freund sein Barvermögen ausgerechnet im Heizkessel versteckt hatte. Das Gericht wies die Klage daher ab – das findige Versteck kommt den Werkstattbesitzer also teuer zu stehen.

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Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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