Neue Fördermillionen für Einbruchschutz und Barrierefreiheit

Private Eigentümer haben in den letzten Jahren viel Geld in den Einbruchschutz investiert – die öffentlichen Fördermittel wurden immer weiter erhöht und waren dennoch immer schnell vergriffen. Sinkende Einbruchszahlen und immer mehr gescheiterte Einbrüche belegen: Die Maßnahmen funktionieren. Der Bund erhöht daher erneut die Fördermittel – ab sofort ist wieder Geld im Topf!

Private Eigentümer haben in den letzten Jahren viel Geld in den Einbruchschutz investiert – die öffentlichen Fördermittel wurden immer weiter erhöht und waren dennoch immer schnell vergriffen. Sinkende Einbruchszahlen und immer mehr gescheiterte Einbrüche belegen: Die Maßnahmen funktionieren. Der Bund erhöht daher erneut die Fördermittel – ab sofort ist wieder Geld im Topf!

Berlin. Private Eigentümer und Mieter können ab sofort wieder Fördermittel für Investitionen in Einbruchschutz und Barrierefreiheit beantragen. Die beliebten Mittel sind regelmäßig schon im Sommer vergriffen – in diesem Jahr standen 50 Millionen Euro allein für den Einbruchschutz zur Verfügung. Der Bund hat jetzt noch einmal 15 Millionen Euro draufgelegt, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nun mitgeteilt hat.

Neben den nunmehr 65 Millionen Euro für den Einbruchschutz stehen dieses Jahr außerdem 75 Millionen Euro für Investitionen in die Barrierefreiheit von Wohnungen zur Verfügung. „Bei allen Maßnahmen, vor allem im Wohnungsbestand, müssen wir insbesondere die Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland beachten“, sagte der zuständige Minister Horst Seehofer. Die Fördergelder dafür bringt wie bisher die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter die Bürger.

Allein im letzten Jahr konnten von dem Geld rund 80.000 Wohneinheiten in Deutschland eine Aufrüstung in Sachen Einbruchschutz bekommen. Der Bund hatte zuvor die nötige Mindestinvestition gesenkt, so dass nun auch preiswertere Maßnahmen für die Förderung in Frage kommen. Zugleich staffelte man die Förderbeträge. Details zu diesen Neuregelungen lesen Sie hier.

Ob Eigentümer oder Mieter: So kommen Sie an die Förderung!

Eigentümer können Ihre Umbaupläne für Barrierefreiheit und Maßnahmen für den Einbruchschutz frei kombinieren. Die Förderung lässt sich also flexibel auf die persönlichen Bedürfnisse anpassen. Wenn es um eine vermietete Wohnung geht, können sich Eigentümer und Mieter auf verschiedene Finanzierungsmodelle einigen. Tipps und Informationen dazu bietet ein Infoblatt von Haus & Grund. Weitere Beratung gibt es für Mitglieder in den örtlichen Vereinen.

Egal auf welche Art der Finanzierung sich Vermieter und Mieter einigen, Fördermittel können so oder so fließen. Denn in den Genuss der Mittel können sowohl Eigentümer als auch Mieter kommen. Dazu müssen sie die Förderung vor Beginn der Bauarbeiten bei der KfW beantragen. Der Antrag wird online gestellt, die Zusage gibt es innerhalb weniger Augenblicke auf demselben Wege. Detaillierte Informationen rund um das Förderprogramm gibt es auf der Website der KfW oder unter der Hotline der Bank: 0800 / 539 9002.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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