Zweckentfremdung: NRW braucht keine schärferen Regeln

Seit einigen Jahren boomen Online-Portale, bei denen Mieter oder Eigentümer ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer vorübergehend an Feriengäste vermieten können. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte zieht das Kritik auf sich. Die SPD möchte die Zweckentfremdungsregelung verschärfen. Haus & Grund Rheinland Westfalen nimmt heute im Landtag dazu Stellung aus Sicht der Eigentümer.

Seit einigen Jahren boomen Online-Portale, bei denen Mieter oder Eigentümer ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer vorübergehend an Feriengäste vermieten können. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte zieht das Kritik auf sich. Die SPD möchte die Zweckentfremdungsregelung verschärfen. Haus & Grund Rheinland Westfalen nimmt heute im Landtag dazu Stellung aus Sicht der Eigentümer.

Düsseldorf. Soll die geltende Zweckentfremdungsregelung für Wohnraum in Nordrhein-Westfalen verschärft werden? Die SPD hat jedenfalls einen darauf abzielenden Antrag in den NRW-Landtag eingebracht. Im Bauausschuss findet heute (18. Januar 2019) eine Expertenanhörung dazu statt. Erik Uwe Amaya wird als Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen mit dabei sein und zu der Frage aus Sicht der privaten Eigentümer Stellung nehmen.

Der Anlass für die Verschärfungspläne der Sozialdemokraten ist die Untervermietung an Touristen über Portale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats. Feriengäste finden dadurch eine Unterkunft, die preiswerter ist, als ein Hotel. Die Vermieter der Wohnung oder des Gästezimmers erzielen zugleich aber höhere Einnahmen, als bei einer dauerhaften (Unter)vermietung über den freien Wohnungsmarkt.

Airbnb: Kritik wegen Steuerumgehung und Wohnraum-Mangel

Die Kritik an diesem System der sogenannten „sharing Economy“ zielt im Wesentlichen auf zwei Aspekte ab: Einerseits gehen dem Staat Einnahmen verloren, weil die Vermieter oft keine Bettensteuer oder Tourismusabgabe für die Feriengäste abführen und die Einnahmen aus der Vermietung nicht als Einkommen versteuern. Andererseits wird argumentiert, durch die Untervermietung an Urlauber ginge dem angespannten Wohnungsmarkt Wohnraum verloren.

Bei Haus & Grund Rheinland Westfalen ist man allerdings davon überzeugt: Sowohl die bestehende Zweckentfremdungsregelung als auch der SPD-Vorschlag sind nicht geeignet, daran etwas zu ändern. „Oft werden nur einzelne Zimmer vermietet“, erklärt Erik Uwe Amaya. „Der überwiegende Teil der Anbieter, nämlich 93 Prozent, vermietet weniger als 49 Prozent seiner Wohnung und das auch nur für unter 180 Tage im Jahr. Das ist sowohl nach der aktuellen Rechtslage als auch nach dem SPD-Entwurf genehmigungsfrei möglich.“

Zweckentfremdungsregelung: Keine substanzielle Entlastung für Wohnungsmarkt

Wer die Vermietung einzelner Zimmer verbietet, kann dadurch keine zusätzlichen Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt generieren. „Allerdings könnten diese Zimmer für Studenten als WG-Zimmer in Frage kommen“, gibt Amaya zu bedenken. „Studentischer Wohnraum ist gesucht und offensichtlich gibt es hier ein großes Potential von Menschen, die bereit sind, Zimmer anzubieten.“ Amaya ist allerdings sicher: „Effektiver als ein Festhalten oder eine Verschärfung der Zweckentfremdungsregelung ist die Eintreibung steuerlicher Abgaben.“

Während jedem Vermieter bewusst sei, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden müssen, fehle diese Kenntnis bewusst oder unbewusst vor allem bei Kurzzeitvermietern über die Portale Airbnb, Wimdu und 9flats. Amaya weiß: „Das gilt vor allem für Mieter. Diese Mieter untervermieten übrigens entsprechende Zimmer auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters.“

Kurzzeitvermietung: Portale sollten Steuernummer abfragen

Daher rät Amaya: „Sinnvoll wäre es, wenn beim Inserieren von entsprechenden Zimmern oder Wohnungen die Internetportale von den Anbietern zugleich auch die Steuernummer verpflichtend abfragen.“ Beispiel Griechenland: Dort müssen sich entsprechende Kurzzeitvermieter in ein staatliches „Verzeichnis für Kurzvermieter“ eintragen lassen und ihre Einnahmen als Mieteinkommen versteuern. Wer gegen das neue Gesetz verstößt, dem droht eine Geldbuße von mindestens 5.000 Euro.

Die Vermietungsportale sind durchaus bereit, bei solchen Lösungen mitzuspielen. Das hat die Stadt Dortmund unter Beweis gestellt, als sie eine Vereinbarung mit Airbnb abgeschlossen hat: Seit dem 1. Januar 2018 nimmt Airbnb bei Übernachtungen in Dortmund von den Gästen mit den Übernachtungskosten automatisch auch die Bettensteuer ein und leitet sie an die Stadtkasse weiter.

Landesweite Regelung ist überflüssig

Hinzu kommt: Die Vermietung an Urlauber ist nur an touristisch attraktiven Standorten interessant und damit nur in einem kleinen Teil der NRW-Kommunen. „Es ist insofern kein Wunder, dass bisher nur die 4 Städte Köln, Bonn, Dortmund, und Münster von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben“, sagt Amaya. „Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, eine landesweite Regelung einzuführen, wie es die SPD jetzt mit ihrem Antrag erreichen möchte.“

Unter dem Strich kommt Verbandsjurist Amaya zu dem Schluss: „Eine Verschärfung der Zweckentfremdungsregelung lehnen wir ab.“ Stattdessen sei es besser, wenn die bestehende Regelung abgeschafft würde. „Das wäre ein Beitrag zu weniger Bürokratie und könnte das Vermieten von Wohnraum insgesamt wieder attraktiver machen“, ist Amaya sicher.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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